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Aktiendepot

Worauf achten beim Aktiendepot Vergleich?

Günstige Gebühren, gute Orderkonditionen und das Leistungsangebot sind entscheidend beim Aktiendepot Vergleich.

Die Gebühren eines Aktiendepots gibt es noch bei einigen Filialbanken. Sie fallen völlig unabhängig von der Aktivität des Anlegers an. So könnte es sein, dass Sie bei Ihrer Hausbank ein Aktiendepot eröffnen und allein für diesen Vorgang jährlich 30 Euro zahlen. Bei Online-Brokern gibt es das praktisch nicht.

Bei zahlreichen Banken kommt außerdem eine sogenannte Verwahrgebühr hinzu. Diese wird in Prozenten oder Promille vom Kurswert berechnet, es könnte sich beispielsweise um vierteljährlich 1,5 ‰ handeln. Wer bei diesem Preis Aktien für 50.000 Euro ins Depot gelegt hat, zahlt allein für die Verwahrung – unabhängig von Orderkosten oder einer Depotgebühr – jährlich 75 Euro.

Anleger sollten stets Broker wählen, bei denen es solche Gebühren nicht gibt. Bei Online-Brokern gilt die kostenlose Depotführung ohne Verwahrgebühr als Standard. Ein ausführlicher Aktiendepot Vergleich kann sich somit immer lohnen.

Aktiendepot Vergleich: Welche Kosten entstehen für die Anleger?

linktipp

Weiterführende Informationen zu Aktiendepots finden Sie auch auf unserer Seite:
www.depotkonto.de

Die Kosten für eine Transaktion bestehen aus Gebühren des Brokers (Orderprovision) und weiteren, externen Kosten. Das sind zum Beispiel Börsengebühren, auf welche der Broker keinen Einfluss hat. Mit manchen Emittenten (Banken) schließt ein Broker Sonderverträge für bessere Konditionen ab. Dabei kann es sich auch um befristete Aktionen handeln.

Außerdem bieten manche Broker Vieltraderrabatte an, die aber im Aktiendepot Vergleich kaum zu berücksichtigen sind. Schließlich sollen Aktien nicht fortlaufend gekauft und verkauft, sondern eher im Depot gehalten werden.

Auch der gewählte Börsenplatz beeinflusst die Kosten. Eine Order an einer ausländischen Börse kostet fast immer mehr als im Inland. Doch schon beim Handel nur an deutschen Börsenplätzen zeigen sich im Aktiendepot Vergleich große Preisunterschiede bei einzelnen Brokern. Ab 10.000 Euro Ordervolumen werden diese Unterschiede sehr deutlich. Bei einigen Discountern lassen sich solche Orders für rund drei bis sieben Euro handeln, bei anderen sind es 25 bis 30 Euro.

Die Ordergebühren eines Aktiendepots

Wer viel handelt, muss als größten Kostenblock die Ordergebühren hinnehmen. Diese setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Orderprovision und den Fremdspesen. Bei einem Aktiendepot Vergleich sollten diese Faktoren somit immer mit die größte Beachtung finden.

  • Orderprovision: Hier finden sich signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Filialbanken und Brokern. Die Orderprovision entsteht entweder fix (nur bei kleinen Volumina) oder als Prozentsatz vom Ordervolumen. Damit hängt sie von der Höhe der Order ab. Wer Aktien für 8.000 Euro kauft, könnte zum Beispiel einen Provisionssatz von 0,65 % zahlen. Das wären 52 Euro an Orderprovision. Der Provisionssatz bei kleinen Volumina kann bei Discountern nur bei 2,80 bis 7,00 Euro liegen, bei Sparkassen sind es oft 25 bis 29,99 Euro. Kleine Volumina sind oft Orders bis ~1.500 Euro (immer der Kurswert zum Zeitpunkt des Kaufs). Die meisten Anleger kaufen allerdings Aktien in größerem Umfang. Einige Anbieter verzichten inzwischen auf volumenabhängige Orderprovisionen.
  • Fremdspesen: Diese Gebühren sind Kosten für die Ausführung der Order am Handelsplatz. Es handelt sich um Handelsplatzgebühren, Clearinggebühren und möglicherweise eine Maklercourtage, wenn zusätzlich (bei Orders von Filialbanken) ein Makler involviert ist. Diese fremden Spesen weisen Banken und Broker in der Wertpapierabrechnung meistens getrennt aus. Doch das ist nicht selbstverständlich: Teilweise gehen die Fremdspesen in anderen Gebühren unter. Daher sollten Anleger die möglichen Fremdspesen bei einem Aktiendepot Vergleich in den AGB einer Bank oder eines Brokers vor der Depoteröffnung studieren.
  • Fondsgebühren: Fondsanleger und -sparer müssen die Konditionen beim Handel von Investmentfonds beachten. Beim Kauf von Fondsanteilen fallen teilweise beträchtliche Ausgabeaufschläge an, sie können fünf Prozent und mehr betragen. Eine Fondsorder über 10.000 Euro würde dann (zusätzlich zu allen anderen Kosten) 500 Euro Ausgabeaufschlag kosten. ETFs allerdings und andere Fonds-Varianten werden mit sehr geringen Ausgabeaufschlägen (unter einem Prozent) und teilweise vollkommen ohne diesen Gebührenanteil gehandelt. Bei Discountern zahlen die Fonds­anleger nur eine fixe, dabei sehr kleine Orderprovision. Fondssparpläne lassen sich bei solchen Anbietern manchmal sogar völlig kostenfrei einrichten. Damit lohnen sich kleine Fondssparraten ab rund 50 Euro.
  • Gebühren für Limits, die Orderänderung oder Auftragsstreichung: Es gibt Banken und wenige Broker, die für ein Orderlimit, eine Orderänderung oder eine Auftragsstreichung Gebühren verlangen. Das gilt als inzwischen als vollkommen unzeitgemäß und sollte bei einem Aktiendepot Vergleich entsprechend rausgefiltert werden.
  • Eurexgebühren sind kaum zu vermeiden, sie fallen unter Fremdspesen.
  • Telefonorder: Nicht jeder Anleger ordert beim Broker oder der Bank online. Wenn eine Order aber telefonisch aufgegeben oder geändert wird, kostet das in jedem Fall zusätzliche Gebühren. Manche Anleger, die wirklich nur kaufen und halten wollen, stört das nicht besonders. Sie sollten aber vor einer Aktiendepot Eröffnung diese Gebühren studieren.

Aktiendepot: Zusätzliche Leistungen

Es gibt diverse Zusatzleistungen, die für Anleger bei der Einrichtung eines Aktiendepots interessant sind und welche die Entscheidung bei einem Aktiendepot entsprechend unterstützen können.

Zunächst wäre die Kursstellung zu nennen. Nur wenige Banken, aber die meisten Broker bieten Realtimekurse an. Diese stammen sekundengenau von den Börsenhandelsplätzen. Selbstverständlich ist das nicht: Ansonsten sehr vorbildliche Online-Broker mit niedrigen Gebühren und gutem Service patzen gerade an dieser Stelle. Die Kurse werden nur zeitversetzt (15 Minuten verzögert) und manchmal gar nicht zur Verfügung gestellt.

Der Anleger kann sich zwar bezüglich des gewählten Wertpapiers auch woanders informieren, da genügend Plattformen die Realtimekurse zuverlässig und kostenlos anzeigen. Doch als Kunde fragt man sich dann, wieso man all die Gebühren bei einer Bank oder einem Broker zahlt, wenn nicht einmal die Kursstellung klappt.

Eine weitere interessante Zusatzleistung ist der Wertpapierkredit. Bei einigen Banken und Brokern ist es möglich, ein Wertpapierdepot für ~80 % des Kurswertes zu beleihen. Das eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume. Es handelt sich hierbei um einen Effektenlombardkredit, der in manchen Situationen durchaus Sinn macht.

Interessant bei den Zusatzleistungen eines Brokers sind auch die möglichen Handelsplätze, die nur das Inland, manchmal nur XETRA, Stuttgart und Frankfurt, in anderen Fällen über 100 Börsenplätze weltweit umfassen können. Wer in großem Stil exotische Aktien aus anderen Ländern handeln will, zum Beispiel die Papiere interessanter chinesischer Unternehmen, sollte auf den Zugriff auf internationale Börsenplätze achten. Natürlich lassen sich auch in Stuttgart und Frankfurt französische, amerikanische oder asiatische Aktien handeln, aber die Auswahl ist sehr eingeschränkt.

OTC Handel

OTC heißt “Over the Counter” und bedeutet, den Handel außerbörslich direkt mit dem Emittenten abzuwickeln. Das ist bequem, billig und geht oft sehr schnell, vor allem aber ist es auch vor der offiziellen Börseneröffnung um 09.00 h MEZ und nach 20.00 h möglich. Für ein Aktiendepot ist der OTC Handel nicht sehr interessant, Derivatetrader sind aber oft darauf angewiesen.

Wer nun aus Gründen seiner privaten Zeiteinteilung zwischen 08.00 – 09.00 h oder 20.00 – 22.00 h handeln möchte, sollte darauf achten, ob sein Broker den OTC Handel ermöglicht. Bei Banken ist er selten anzutreffen.

Diese Handelsvariante hat natürlich einen gewichtigen Nachteil: Gehandelt wird nur at market. Der Anleger kauft per Hand das Wertpapier zum aktuellen Kurs. Stop oder Buy Market Orders sind nicht möglich, auch ein Stoploss kann zwar gesetzt werden, er funktioniert aber nur in der Börsenhandelszeit.

Auswahl an Wertpapieren

Bei den meisten Banken und Brokern stehen mehrere Tausend Wertpapiere zur Auswahl. Doch gerade die Anbieter, die nur den Zugriff auf inländische Börsenplätze ermöglichen, haben nicht so viele Wertpapiere im Programm.

Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Aktiendepot etwas anderes ist als das Daytrading mit CFDs oder Optionen. Es geht explizit um Aktien, nicht um Rohstoffe, Devisen oder Derivate jeglicher Natur. Das bedeutet, Anleger suchen oft nach ganz bestimmten Aktien, zu deren Unternehmen sie eine gewisse Affinität aufgebaut haben (zum Beispiel deutsche Automobilkonzerne oder Solarunternehmen) und/oder von denen sie wichtige Nachrichten zur Unternehmensentwicklung verfolgt haben. Wer seinen Fokus auf bestimmte Regionen in der Welt lenkt – hier wird immer wieder das Beispiel China genannt -, muss darauf achten, dass er beim gewählten Anbieter Aktien aus dieser Region in sein Depot aufnehmen kann.

Ordertypen

Erfahrene Anleger kaufen Aktien mit einem gewissen Limit und setzen nach dem Kauf einen Stopploss. Daher spielen die möglichen Ordertypen für den Aktiendepot Vergleich ebenfalls eine Rolle. Limitorders sind ebenso wichtig wie beispielsweise ein Trailingstopp, der dem Kurs nachläuft. Das ist umso wichtiger, als dass ein Aktienanleger nicht täglich oder gar stündlich (wie ein aktiver Trader) den Kurs verfolgen will. Oft schaut er wochenlang nicht hin. Der Stopp soll trotzdem einer positiven Kursentwicklung folgen, um Gewinne nicht zu verpassen und das erste Verlustrisiko nach dem Einstieg sukzessive zu begrenzen. Zu den Ordertypen gehört übrigens auch die Möglichkeit der (kostengünstigen) Teilausführung.

Fazit zum Aktiendepot Vergleich

Die Gebühren, der Umfang der handelbaren Wertpapiere und die Handelsmöglichkeiten sind die wichtigsten Kriterien beim Aktiendepot Vergleich. Anleger sollten vorab ihre eigenen Prioritäten überdenken.

Häufige Fragen zum Aktiendepot Vergleich

Wertpapiere sind Urkunden, die einen Besitz verbriefen. Nur der Inhaber der Urkunde kann den Besitz geltend machen. Im digitalen Zeitalter werden Urkunden digital durch Buchungsposten verwahrt, in Deutschland beispielsweise durch die Girosammelverwahrung von Globalurkunden oder als Wertrecht an Bundeswertpapieren, für die es einen Schuldbucheintrag gibt.
Wer sich ein Wertpapier in sein digitales Aktiendepot legt, speichert dort die Wertpapierkennziffer und den finanziellen Betrag für den Kauf ab. Als Kontoinhaber verfügt der Käufer dann über das verbriefte Recht an den erworbenen Anteilen.
Wertpapiere sind in der Regel mehr oder weniger fungibel (handelbar) und unterliegen einer Preisfeststellung durch offizielle Stellen. Bei börslich gehandelten Wertpapieren erfolgt dies am entsprechenden Börsenhandelsplatz. Die Preise bilden sich durch Angebot und Nachfrage. Juristisch sind Wertpapiere in verschiedenen Gesetzen definiert, beispielsweise im Wertpapierhandelsgesetz, aber auch in ihrer Form als Urkunde im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Das Depotkonto dient der Verwahrung von Wertpapieren eines Anlegers. Sämtliche Transaktionen werden darüber abgewickelt. Der Anleger kann diese Transaktionen selbst online tätigen, doch auch bei der persönlichen oder telefonischen Beauftragung der Bank ist ein Depotkonto erforderlich.
Die Einlage von Wertpapieren erfolgt per Registrierung der Wertpapierkennnummer und des finanziellen Umfangs der Transaktion auf dem Depotkonto. Zu diesem Konto gehört als Referenzkonto das Girokonto des Anlegers. Einzahlungen auf das Depotkonto sind vom Referenzkonto aus und in vielen Fällen auch in bar oder von anderen Konten aus möglich. Allerdings überweisen Arbeitgeber oder Geschäftspartner eines Selbstständigen in der Regel nicht auf ein Depotkonto. Das hat den Hintergrund, dass solche Depotkonten als Brokerkonten in der Regel über keine Dispofunktion verfügen und auch nicht von der Schufa erfasst werden.
Auszahlungen vom Depotkonto sind ausschließlich auf das Referenzkonto des Anlegers möglich. Damit unterliegt das Vermögen des Anlegers der Kontrolle durch die Schufa und auch des Finanzamtes. Die Bank oder der Broker, welche das Depotkonto führen, sorgen für die anonyme Abführung der Kapitalertragssteuer auf Gewinne, sofern es sich um ein inländisches Konto handelt. Bei ausländischen Konten ist der Anleger für die Steuerzahlung selbst verantwortlich.

Um ein Aktiendepot zu eröffnen, sucht sich der Anleger eine Bank oder einen Broker mit günstigen Konditionen aus und eröffnet bei diesem Anbieter ein Depotkonto. Zur Erleichterung bei der Auswahl empfielt es sich, vorab einen Aktiendepot Vergleich durchzuführen. Für die Eröffnung des Aktiendepotkontos ist eine Identifikation mit einem Personaldokument erforderlich. Entweder schickt der Kunde eine Kopie seines Ausweises oder Passes per Post an die Bank oder scannt die Dokumente ein und sendet sie per Mail oder nimmt eine Verifikation per VideoIdent-Verfahren vor. Das hängt von der Bank ab. Zu dem Depotkonto muss ein Referenzkonto angegeben werden, also ein Girokonto des Kunden.
Anschließend kann der Anleger auf das Depotkonto Geld einzahlen und damit dann Wertpapiere kaufen. Auch wenn ein Aktiendepot landläufig immer noch so genannt wird, können Anleger in der Regel alle möglichen Wertpapiere dort einlegen, unter anderem auch Derivate auf Rohstoffe, Aktien, Indizes oder Forexwerte. Allerdings wird die Bank für diese riskanteren Instrumente eine Risikoüberprüfung vornehmen, hierzu ist sie nach den MiFID-Richtlinien der EU verpflichtet. Sie befragt den Anleger hierzu schriftlich nach seinen Kenntnissen.

Wer sein Aktiendepot wechseln möchte, weil er beim Aktiendepot Vergleich einen günstigeren Anbieter gefunden hat, eröffnet einfach beim neuen Anbieter ein Depotkonto und bittet diesen um den Übertrag der gebuchten Wertpapiere. Das erledigen die Anbieter für ihre Kunden, in vielen Fällen zahlen sie sogar eine Wechselprämie. Die Kündigung des alten Depotkontos ist in der Regel fristlos möglich, nur in wenigen Fällen setzen die Anbieter hierfür Fristen (zum Beispiel bis zum Monatsende).
Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich, allerdings muss die Kündigung fast überall immer noch schriftlich erfolgen. Der Kontoinhaber muss seine eigenen Kontaktdaten und die Depotbezeichnung (Kontonummer des Depotkontos), den Kündigungstermin und das Verfahren der Depotauflösung angeben.
Das Depot könnte auch veräußert werden. Die depotführende alte Bank würde dann die Wertpapiere zum gegenwärtigen Kurs verkaufen und den Erlös auf das Referenzkonto den Kunden überweisen. Das kann nachteilig sein. Der Anleger sollte auf den Depotübertrag auf die neue Bank verweisen, die sich mit der alten Bank in Verbindung setzt und die Wertpapiere übernimmt.

Es ist für den Handel mit Wertpapieren unerheblich, wo der Anleger ein Aktiendepot eröffnet. Lediglich die Gebühren spielen eine Rolle und sollten vorab beim Aktiendepot Vergleich berücksichtigt werden. Die Konditionen zwischen einzelnen Brokern und Banken unterscheiden sich teilweise erheblich, wobei tendenziell ausgewiesene Discountbroker etwas günstiger sind. Dafür bieten Onlinebanken die gleichzeitige Führung eines Girokontos an und gewähren auf diesem beispielsweise bei einem gut bestückten Aktiendepot einen höheren Dispokredit, der mit dem Depot besichert wird.
Auch traditionelle Wertpapierkredite werden gern gewährt, doch in dieser Hinsicht haben die Broker nachgezogen: Sie bieten ebenfalls Kredite an. Es bleibt dabei: Anleger sollten sich die Konditionen einzelner Anbieter im Detail anschauen. Einen pauschalen Unterschied zwischen Broker und Online-Bank gibt es heute nicht mehr.

Wer ein Aktiendepot schließen möchte, kann das Depotkonto kündigen. Das ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn der Anbieter die kostenlose Kontoführung anbietet. In manchen Fällen möchte der Anleger einfach die vorhandenen Wertpapiere kapitalisieren, dann sollte er sie verkaufen und das Geld auf sein Referenzkonto überweisen. Wenn er das Depotkonto schließen möchte, ist das fast immer fristlos möglich. Sollte es eine Frist geben, findet sie sich in den Geschäftsbedingungen zum Konto. Die Kündigung muss schriftlich (am besten per Einschreiben/Rückschein) unter Angabe des Kontos und des Inhabers erfolgen.
Wer ein Aktiendepot schließt und die Wertpapiere zum aktuellen Kurs verkauft, kann dabei Verluste erleiden. Wenn ein neuer Anbieter mit besseren Konditionen gefunden wurde, ist ein unkomplizierter Übertrag der Wertpapiere auf das neue Konto möglich. Der neue Anbieter regelt den Vorgang.

Aktiendepots unterliegen in Deutschland und der EU dem Einlagensicherungsgesetz. Dieses schützt Sichteinlagen (Sparanlagen) bis 100.000 Euro, Wertpapieranlagen allerdings nur bis 20.000 Euro zu mindestens 90 % vor der Insolvenz der kontoführenden Bank. Die Sicherung gilt nach § 4 Abs. 2 EAEG pro Kunde und dem jeweiligen Institut.
Darüber hinaus gibt es freiwillige Einlagensicherungen der Banken und Bankengruppen, die zumindest im Sichteinlagenbereich bis in den Millionen- und Milliardenbereich reichen können. Inwieweit eine freiwillige Einlagensicherung auch Wertpapieranlagen betrifft, muss in den Geschäftsbedingungen der kontoführenden Bank nachgelesen werden.

Aktiendepots können verpfändet werden, sie gelten sogar als relativ wertvolle Kreditsicherheit. Allerdings wird die Sicherheit niemals bis zum vollen (aktuellen) Wert des Depots gewährt, sondern in der Regel bis zu 80 % oder auch darunter. Für Derivatetrader ist interessant, dass einige Onlinebroker auch auf Derivate von Aktien eine Kreditlinie gewähren, auf diejenigen von Indizes, Rohstoffen oder Forexwerten hingegen nicht.
Wenn ein Aktiendepot verpfändet wird, versieht es die depotführende Bank mit einem Sperrvermerk. Die Aktien können dann nicht mehr verkauft werden. Es ist durchaus möglich, nur Teile des Depots zu verpfänden. Die Verpfändung ist bei der depotführenden Bank möglich, des Weiteren bei einem anderen Kreditgeber und auch bei Onlinebrokern, wenn diese einen Wertpapierkredit gewähren.
Die Bewertung einer Kreditsicherheit, die auf einem Wertpapierdepot basiert, ist für den jeweiligen Kreditgeber aufwendig. Jeder dieser Kreditgeber folgt eigenen Richtlinien für die Risikobewertung.

Aktiendepots unterliegen der Einlagensicherung bis zu 90 % von 20.000 Euro des Nennwertes (§ 4 Abs. 2 EAEG). Diese Regelung gilt in der EU. Die Einlagensicherung schützt den Anleger vor dem Verlust dieses Betrages bei einer Insolvenz der depotführenden Bank oder des Brokers. Die gesetzliche Regelung findet sich in Deutschland im Einlagensicherungsgesetz, das auch die Sicherung von Sparanlagen bis 100.000 Euro festsetzt. Darauf fokussieren viele Anleger, doch für Wertpapieranlagen gilt nur der oben genannte Wert. Manche Banken erweitern allerdings freiwillig die Einlagensicherung, was ihren Geschäftsbedingungen zu entnehmen ist.

Discount Broker punkten mit günstigen Konditionen, insbesondere mit niedrigen Ordergebühren. Die Depotführung erfolgt durchweg kostenlos, was sich inzwischen aber auch bei vielen Banken als Standard durchgesetzt hat. Die Angebote der Discount Broker stehen ausschließlich online zur Verfügung. Es gibt einen telefonischen Support, der auch eine Orderaufgabe entgegennimmt, aber nicht berät. Telefonische Orders sind beim Discount Broker deutlich teurer als selbst aufgegebene Online-Orders. Anleger, die sich für einen Discount Broker entscheiden, sollten sehr selbstständig handeln können.

Das passende Depotkonto muss nach individuellen Anforderungen gewählt werden. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Kontoführungsgebühren: Die Kontoführung sollte prinzipiell kostenlos erfolgen. Es gibt nur noch wenige Banken, die eine Kontoführungsgebühr verlangen.
  • Ordergebühren: Diese hängen von der Zahl und dem Volumen der Transaktionen ab. Dementsprechend muss sich der Anleger über die Frequenz seiner Handelsaktivität und seine Ordervolumina Gedanken machen.
  • Support: Discount Broker bieten einen sehr eingeschränkten Support bei sehr niedrigen Ordergebühren an, wenn die Orderaufgabe online erfolgt. Filialbanken beraten umfangreich, sind aber teurer.
    • Nutzeroberfläche: Wer vorwiegende online handelt, sollte auf hohen Bedienbarkomfort achten.
    • Beleihbarkeit des Depots: Manche, aber nicht alle Banken und Broker bieten auf das Wertpapierdepot einen Wertpapierkredit an, der interessant sein kann.
    • Guthaben- oder Negativzinsen: Manche Banken bieten Guthabenzinsen zumindest auf das Cashkonto an, andere belegen es mit Negativzinsen.

Mit einem Musterdepot kann der Anleger seine Strategien testen. Es ist ein virtuelles Demo-Depotkonto, in das mit “Spielgeld” Wertpapiere eingelegt werden können. Dieses Training kann für eine kurze Zeit durchaus wertvoll sein, doch am Ende verhalten sich Anleger mit echtem Geld immer etwas anders. Daher sollte das Demotrading nicht überstrapaziert werden. Es führt auch zu falschen Schlüssen.

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