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Kfz-Haftpflichtversicherung

Basisleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Basisleistung dieser Versicherung ist die Schadensregulierung durch den Versicherer. Dazu ist er verpflichtet. Der Geschädigte muss sich daher nicht erst an den Halter des Fahrzeugs wenden. Die Versicherungsgesellschaft

  • zahlt an den Geschädigten den angemessenen Schadenersatz und
  • wehrt unberechtigte Forderungen ab, die gegen den Halter erhoben werden.

Ein Einverständnis des Halters zur Schadensregulierung benötigt die Gesellschaft nicht. Damit kann jeder durch ein Kraftfahrzeug Geschädigte sicher sein, dass er den angemessenen Schadenersatz erhält. Das gilt auch, wenn der Halter beispielsweise mit seinen Beiträgen in Verzug wäre. Diese sehr sinnvolle Regelung ist aber nur möglich, weil die Versicherungsgesellschaft von vornherein die Verantwortung für die Schadensregulierung übernimmt und die Schadensberechtigung dementsprechend prüft. Daher darf der Versicherungsnehmer nicht auf eigene Faust die Schadensersatzansprüche Dritter anerkennen.

Mindestleistungen beim Haftpflichtschutz

An den Kfz-Haftpflichtschutz stellt der deutsche Gesetzgeber Mindestanforderungen, die an den Versicherungssummen für einzelne Schadensbereiche festzumachen sind. Es handelt sich um die Bereiche

  • Personenschaden (7,5 Millionen Euro),
  • Sachschaden (1,12 Millionen Euro) und
  • Vermögensschaden (50.000 Euro),

bis zu denen geschädigte Parteien Schadenersatz erhalten. Es gibt Versicherer mit Pauschalierungen von 50 oder 100 Millionen Euro. Im Grunde sind die Grundleistungen einzelner Versicherungsgesellschaften wegen der gesetzlichen Mindestanforderungen weitgehend vergleichbar.

Aber Achtung: In anderen Staaten gelten andere Summen. In Mitteleuropa sind die Unterschiede nicht sehr groß, in den USA hingegen reguliert die Haftpflichtversicherung weitaus geringere Schäden. Wer dort einen Mietwagen nimmt, sollte eine Zusatzpolice abschließen.

Welche Schäden erfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Es werden alle Schäden reguliert, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht wurden. Läuft aus diesem beispielsweise während des Parkens Öl aus, das zu einem Umweltschaden oder gar zu einem Unfall durch die Ölspur führt, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung diesen Schaden. Ebenso greift sie bei Schäden durch das Fahren, Tanken, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.

Der Schaden muss ausdrücklich vom versicherten Fahrzeug ausgehen, nicht etwa von einem Einkaufswagen auf dem Parkplatz des Supermarktes. Diesen Schaden reguliert die Privathaftpflichtversicherung. Das klingt zunächst selbstverständlich, hat aber dennoch den bemerkenswerten juristischen Hintergrund, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland (und den meisten anderen Staaten) das Auto und dessen Halter versichert, obgleich ihre Tarifgestaltung von bestimmten persönlichen Daten des Fahrers abhängt (beispielsweise seiner Schadenfreiheitsklasse und dem Datum des Führerscheinerwerbs). Das ist eigentlich nicht selbstverständlich, so gibt es in manchen anderen Staaten auch andere Regelungen. In der Schweiz muss jeder Führerscheinbesitzer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, auch wenn er kein Auto besitzt.

Erweiterte Versicherungsleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Basisleistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich erweitern. Da wären zunächst die vorn schon erwähnten höheren, pauschalen Deckungssummen zu nennen, doch auch die Mallorca-Police für Mietwagen ist so eine Erweiterung. Sie lohnt sich für Staaten, in welchen die gesetzlichen Deckungssummen unter den deutschen Untergrenzen liegen. Wer dort ein Fahrzeug anmietet, kann mit der Mallorca-Police den Versicherungsschutz für diesen Mietwagen auf die in Deutschland üblichen Summen erweitern. Diese Police erhielt einst ihren Namen, weil Spanien niedrigere Deckungen als Deutschland vorschrieb und viele Deutsche auf Mallorca einen Leihwagen mieten.

Das hat sich inzwischen geändert. Nicht nur in Spanien, auch in Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen und Zypern gelten inzwischen für Personenschäden höhere Mindestdeckungssummen, in anderen Staaten wie der Türkei und vielen osteuropäischen Ländern liegen sie nach wie vor sehr viel niedriger. Es ist also zu überprüfen, inwieweit sich diese Police – abhängig von den eigenen Reiseaktivitäten – lohnt.

Eine zusätzliche Hilfe erhalten Autofahrer mit dem Kfz-Schutzbrief. Er ermöglicht den Inhabern bei einem Unfall oder einer Panne kostenlose Hilfe, zum Beispiel in Form von einer Pannenhilfe und dem Abschleppen des liegen gebliebenen Wagens, einem Ersatzwagen oder dem Krankenrücktransport bei Unfällen im Ausland.

Auch ein Rabattschutz kann bei der Kfz-Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden. Dadurch steigen zwar die jährlichen Kosten der Haftpflicht, jedoch verhindert der Rabattschutz die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse und den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes. Indem Autoinhaber nach einem Unfall in der SF-Klasse herabgestuft werden, steigen die Jahresgebühren der Kfz-Haftpflicht ebenfalls an, was langfristig teurer sein kann, als einen Rabattschutz in die Versicherung zu integrieren.

Der Auslandsschadenschutz übernimmt die Kosten bei unverschuldeten Unfällen mit dem Auto im Ausland. Der Auslandsschaden überbrückt dabei die Lücke, die zwischen ausländischen Deckungssummen und den üblichen Mindestdeckungssummen in Deutschland entstehen kann. Übersteigt also der Schaden im Ausland die von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragenen Deckungssummen, greift der Auslandsschadenschutz bis zu den deutschen Mindestdeckungssummen.

Zusatzschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kaskoversicherung

Mit der Kfz-Kaskoversicherung können Autofahrer ihren Versicherungsschutz noch wesentlich ausweiten. Dabei unterteilt sich die Kaskoversicherung in die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung wird generell allen Autobesitzern empfohlen. Denn sie schützt bei Schäden durch Fremdeinwirkung. So zum Beispiel bei Wildunfällen, Elementarschäden, Diebstahl und Raub, Glasbruch sowie Brand und Explosion. Mit der Vollkasko hingegen sichern sich Autobesitzer zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfälle, Vandalismus und Schäden nach der Fahrerflucht Unbekannter ab. Außerdem beinhaltet die Vollkasko meist auch die Teilkaskoversicherung.

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