Nur Schäden der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung bewirken eine Rückstufung der SF-Klasse.
Wovon hängt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse ab?
Der Versicherer kann den Kraftfahrer um eine oder mehrere Klassen zurückstufen. Das hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Zahl der Schadensmeldungen pro Jahr
- erreichte Schadenfreiheitsklasse
- Umfang des Schadens
- individuelle Rückstufungstabelle des Versicherers
Die Rückstufung erfolgt im kommenden Versicherungsjahr. Wenn damit eine Absenkung des Schadenfreiheitsrabatts verbunden ist, steigt die Beitragshöhe. Dieser Fakt ist nicht unerheblich. Die SF-Klasse zählt zu den sogenannten harten Tarifmerkmalen einer Kfz-Versicherung (neben Typ- und Regionalklasse), welche deren Preis ganz entscheidend beeinflussen.
Rückstufung der SF-Klasse: Wie ist das zu kalkulieren?
Eine genaue Kalkulation der möglichen Rückstufung und ihrer finanziellen Auswirkungen ist bestenfalls der Rückstufungstabelle des Versicherers zu entnehmen, die sich in den Versicherungsbedingungen findet. Auch eine Anfrage an den Versicherer lohnt sich. Gerade bei Vollkaskoschäden können die Versicherungsnehmer überlegen, ob sie den Schaden nicht auf eigene Kosten reparieren lassen, um die Rückstufung der SF-Klasse zu vermeiden – das könnte billiger werden als ein über Jahre erhöhter Beitrag.
In der Haftpflichtversicherung geht das theoretisch auch, wenn der Unfallgegner einverstanden ist, es gilt aber als sehr heikel. Sollte der Unfallgegner später einen höheren Schaden konstatieren, als er zunächst angenommen hat, sind juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert.
Eine Kalkulation der finanziellen Auswirkungen nach der Rückstufung der SF-Klasse muss den jeweiligen Versicherungsbedingungen auch deshalb entnommen werden, weil die Versicherer ihre Schadenfreiheitsrabatte individuell festlegen dürfen. Sie orientieren sich dabei zwar an allgemeinen Vorgaben, dennoch sind sie juristisch in der Tarifgestaltung frei. Das betrifft auch die mögliche Höhe einer Rückstufung. Die Schadenfreiheitsklassen wiederum werden einheitlich nach schadenfreien Jahren vergeben.
Rückstufung der SF-Klasse: Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Wer eine Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließt, sollte beachten, dass ein günstigerer Versicherer möglicherweise im Schadenfall stärker zurückstuft. Damit könnte ein einziger, vielleicht gar nicht so großer Schaden zu höheren Prämien über recht viele Jahre führen. Die Versicherungsnehmer sollten daher bei Vertragsabschluss einen Blick auf die Rückstufungstabelle des Versicherers werfen und auch diese Tabellen zwischen einzelnen Anbietern vergleichen.
Die Rückstufung der SF-Klasse ist nicht harmlos, sie kann beispielsweise von SFK 10 mit 45 % Beitragssatz auf SFK 4 mit 60 % Beitragssatz erfolgen. Nur allmählich – über sechs schadenfreie Jahre – würde der Fahrer wieder die vorherige SFK erreichen. Der dadurch erhöhte Beitrag kann teurer sein als die eigene Schadenregulierung. Das ist aber nicht leicht zu berechnen, denn der Beitrag hängt schließlich auch von anderen Faktoren wie der Typ- und der Regionalklasse ab.
So wäre die Ersparnis durch die Eigenregulierung sicher noch höher, wenn der Fahrer in den nächsten Jahren ein wesentlich teureres Auto anschaffen oder in eine Region mit sehr teuren Tarifen ziehen würde – was er zum Zeitpunkt der Schadenregulierung in der Regel nicht genau vorhersehen kann. Die Kalkulation müssen die Versicherungsnehmer übrigens nicht vor der Schadenregulierung vornehmen. Der Versicherer geht bei einem gemeldeten Schaden zunächst in Vorleistung. Anschließend setzt er dem Versicherungsnehmer eine Frist, innerhalb derer der Kunde die Summe an die Versicherungsgesellschaft überweisen kann, um den Schaden selbst zu regulieren.
Was bringt ein Rabattretter?
Ein sogenannter Rabattretter vermeidet die Rückstufung der SF-Klasse. Die entsprechenden Policen sind natürlich teurer. Hierfür ist die Kalkulation noch schwieriger, weil kaum ein Mensch seine Kfz-Schäden der kommenden Jahre vorhersehen kann. Manche Kraftfahrer schwören jedoch auf diesen Versicherungszusatz, um keine Rückstufung der SF-Klasse hinnehmen zu müssen.