Motorradbesitzer sind oft auf der mühsamen Suche nach günstigen Angeboten für ihre Motorradversicherung. Nur ein Motorradversicherungsvergleich liefert hinreichende Auskunft darüber, welcher Anbieter wirklich günstig ist und dabei hohe Leistungen bietet. Zur Motorradversicherung gehören die Haftpflicht und die beiden Varianten der Kaskoversicherung für ein Motorrad (Teil- oder Vollkasko).
Was bringt der Motorradversicherung Vergleich?
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Ein Vergleich führt zur passenden und dabei preiswerten Motorradversicherung, Biker sparen gegenüber anderen Angeboten alljährlich viel Geld. Ein Wechsel zu einer günstigeren Motorradversicherung ist nicht kompliziert: Sie kündigen einfach Ihren laufenden Vertrag regulär zum Vertragsende oder nutzen gleich eine angekündigte Beitragserhöhung als Chance zur Sonderkündigung und zum Wechsel.
Die Motorradhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung müssen Sie abschließen, damit Sie mit dem Bike auf öffentlichen Straßen fahren oder es auch nur dort abstellen dürfen. Die Haftpflicht schützt die Kraftfahrer vor den finanziellen Folgen, wenn sie selbst mit ihrem Fahrzeug einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht haben. Hierzu gibt es verschieden hohe Deckungssummen bei einer Motorradhaftpflichtversicherung, für welche es gesetzliche Mindestgrenzen gibt. Viele Versicherer bieten eine pauschale Deckung bis 100 Millionen Euro an, welche die gesetzlichen Forderungen deutlich übersteigt. Achten Sie dennoch auf diese Deckung, die nicht teuer sein muss. Teilkasko und Vollkasko lohnen sich zusätzlich für das Motorrad, denn damit sind Sie gegen alle Eventualitäten geschützt – sowohl bei Fremdschäden durch die Umwelt, Tiere oder andere Personen als auch bei selbst verursachten Schäden. Wie teuer ist eine Motorradhaftpflichtversicherung? Das fragen sich viele Biker. Nun, dieser Beitrag wird durch unterschiedlichste Faktoren bestimmt, angefangen bei der Typ- und Regionalklasse. Auch die Fahrleistung, der Beruf, der Wohnort und der Familienstand spielen eine Rolle. Nicht zuletzt ist der Faktor Schadenfreiheitsklasse nicht zu unterschätzen. Wer über viele Jahre unfallfrei fährt, zahlt viel weniger für die Motorradhaftpflichtversicherung. Sparen können Sie aber auch mit einem Saisonkennzeichen, viele Motorradfahrer nutzen diese Möglichkeit. Wer im Winter das Bike in der Garage lässt, muss nicht die Versicherungssumme und auch nicht die Kfz-Steuer aufbringen.
Kaskoversicherung bietet noch mehr Schutz fürs Motorrad
Über eine Kaskoversicherung zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sollten Sie als Biker immer nachdenken. Es stehen die Teilkaskoversicherung oder als Rundum-Schutz der Vollkaskoversicherung zur Auswahl. Viele Eventualitäten und Gefahren bedrohen die Sicherheit des Kraftrads und die Gesundheit des Fahrers, doch der Kaskoschutz mildert die möglichen finanziellen Folgen deutlich. Seien es Naturgewalten oder Tiere, ein Diebstahl oder ein Brand am Motorrad, Vandalismus oder Schäden durch eigene Fehler – die Vollkaskoversicherung deckt praktisch alles ab und ist dennoch meist nicht sehr teuer.
Eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad
Wer sich vorwiegend gegen Fremdschäden schützen möchte, wählt die Teilkaskoversicherung fürs Motorrad. Für ein nicht zu neues Bike kann das genügen und mit Saisonkennzeichen und Selbstbeteiligung relativ günstig sein. Raub und Diebstahl, jede Art von Feuerschaden (auch durch Explosion oder ein verschmortes Kabel), jede Art von Unwetter, Unfälle mit Tieren, Marderbiss und Glasbruch sind damit abgedeckt. Die Deckungssumme bietet jede Versicherungsgesellschaft individuell an, hier sollten Sie den Vergleich suchen. Auch der Umfang und Inhalt der Versicherungsbedingungen sind sicher interessant. Als Standard hat sich durchgesetzt, dass fest verbundenes Motorradzubehör versichert ist.
Motorrad Vollkaskoversicherung
Mit der Vollkaskoversicherung eliminieren Sie alle Risiken, in der Regel ist der Teilkaskoschutz eingeschlossen. Die Vollkaskoversicherung schützt sie vor Vandalismus und vor Ihren Eigenschäden. Dass diese gerade beim Motorrad schnell entstehen können, wissen Sie als Biker bestimmt. Doch auch bei Bagatellschäden (sogenannte „Parkrempler“), nach denen sich der Verursacher aus dem Staub macht, springt die Vollkaskoversicherung für das Motorrad ein. Wie bei jeder Versicherung gibt es natürlich Haftungsausschlüsse, wenn Sie mutwillig oder unter Drogen einen Schaden verursachen. Viele Biker nutzen diesen Schutz, weil sie Bedenken vor Vandalismus haben, etwa böswillige Lackkratzer, die zerschnittene Sitzbank oder zerstörte Leuchten. Wählen Sie die etwas preisintensivere Motorrad-Vollkaskoversicherung, wenn Sie ein neues Bike, einen Oldtimer oder ein kostbares Motorrad fahren.
Motorradversicherung kündigen
Eine Motorradversicherung lässt sich regulär und außerordentlich kündigen. Es gilt jeweils eine Frist von einem Monat, wobei die reguläre Kündigung an die Vertragslaufzeit gebunden ist. Das Vertragsende ist bei den einzelnen Versicherern nicht einheitlich geregelt. Besonders betroffen sind die Halter mit einem Saisonkennzeichen, hier handhaben die Versicherungsgesellschaften den Stichtag für eine Vertragskündigung unterschiedlich. Da die meisten Motorradfahrer ein Saisonkennzeichen nutzen, ist hier Aufmerksamkeit geboten. Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie sich Ihre Motorradpolice vornehmen und schauen, wann Ihre Versicherung ausläuft. Es könnte das Ende des Kalenderjahres oder der Motorradsaison sein.
- Bei Vertragsende 31.12. des Jahres ist der Stichtag für die Kündigung der 30.11. des Jahres.
- Bei Vertragsende zum Saisonbeginn ist der Stichtag der letzte Tag des vorletzten Monats vor Saisonbeginn (Saisonbeginn 01.03: Stichtag 31.01.).
Stichtag bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss an diesem Tag bei der Gesellschaft vorliegen. Wählen Sie daher für die Absendung der Kündigung per Einschreiben einige Tage vor dem Stichtag. Eine Sonderkündigung ist bei einer Beitragserhöhung und ebenso nach einer Schadensregulierung möglich. Das gilt aber nicht, wenn Sie umziehen, sich dabei die Regionalklasse ändert und damit Ihr Beitrag steigt. Vor der Kündigung sollten Sie sich ein verbindliches Angebot einer anderen Gesellschaft einholen.
Häufige Fragen zur Motorradversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflichtversicherung, damit das Bike auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden darf. Der Kaskoschutz und ein Schutzbrief bieten zusätzlichen, aber nicht gesetzlich vorgeschriebenen Schutz.
Das hängt vom Hubraum ab. Übersteigt dieser 50 cm³, werden die Quads wie Autos behandelt und so zugelassen. Das bestimmt auch die Versicherung. Es gibt folgende Einstufungen:
- Quad mit Motorrad-Zulassung: WKZ 003
- Quad mit Pkw-Zulassung: WKZ 112
- Quad ist als vierrädriges Kraftfahrzeug zugelassen zur Personenbeförderung: WKZ 031
- Quad ist landwirtschaftliche Zugmaschinem mit Kennzeichen schwarz: WKZ 452, Kennzeichen grün: WKZ 451
Diese Unterschiede wirken sich preislich in der Versicherung aus.
Die Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb des Motorrads auf öffentlichen Straßen gesetzlich vorgeschrieben. Selbst wenn es nur dort abgestellt würde, müsste es versichert sein. Der Kaskoschutz bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen diverser Schäden etwa durch Unwetter, Tiere, Raub und Diebstahl, Schmorbrand und Explosion sowie Vandalismus und selbst produzierten Schäden an Ihren Bike – je nachdem, ob Sie die Teil- oder die Vollkaskoversicherung gewählt haben.
Leider nein. Im Gegenteil: Studenten haben noch keine günstige Schadenfreiheitsklasse erreicht und müssen daher oft tiefer in die Tasche greifen, Rentner wiederum haben möglicherweise die höchste Schadenfreiheitsklasse erreicht und können sich nun nicht mehr verbessern.
Das ist für die Haftpflichtversicherung möglich, der Mantelbogen für die Steuererklärung sieht das in den Zeilen 41 bis 48 vor. Das Motorrad müsste natürlich für den Arbeitsweg genutzt werden, andererseits ist zu beachten, ob dieser Weg schon in der Pendlerpauschale oder den Kilometerpauschalen (zum Beispiel für Selbstständige) abgegolten wird. Der § 10 EStG schreibt dass die Haftpflichtversicherung anteilig entsprechend der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs abgesetzt werden kann. Es gibt hierzu auch kompliziertere Regeln wie § 9 EStG (doppelte Haushaltsführung), hier wäre die volle Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben absetzbar. Da das Thema der steuerlichen Würdigung von Fahrtkosten sehr komplex und umstritten ist, lassen Sie sich hierzu unbedingt steuerlich beraten.
Es gibt drei wichtige Unterschiede: Die Motorradversicherung wird mit Stand 2016 noch nicht nach Emissionsklassen berechnet (es gilt der Hubraum), Motorradfahrer nutzen außerdem überwiegend ein Saisonkennzeichen, drittens können sie unter Umständen und abhängig vom Versicherer ihre Schadenfreiheitsklasse als Pkw-Fahrer wenigstens teilweise übernehmen.
Die Schadenfreiheitsklasse erwirbt ein Kraftfahrer durch unfallfreies Fahren. Je länger die Versicherung keinen Schaden regulieren muss, desto mehr verbessert sich diese Klasse von anfänglich 0 (null schadenfreie Jahre) bis im günstigsten Fall 35/36, die Fahrer zahlen dann nur noch 20 % des normalen Versicherungstarifs. Es gibt auch Sonderklassen wie M und S, die Fahranfänger betreffen. Wer einen Schaden meldet, wird in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, es sei denn, er hätte einen Rabattretter gewählt. Schadenfreiheitsklassen gelten für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung.
Ja, und zwar in Europa (geografische Grenzen), auf den Kanaren, auf Madeira und den Azoren, in Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch Guyana (französisches Hoheitsgebiet). Darüber hinaus gibt es Staaten, mit denen Deutschland das Grüne-Karte-Abkommen abgeschlossen hat.
Für die Haftpflichtversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang, das heißt, Versicherer müssen Anträge grundsätzlich annehmen, es sei denn, der Kunde hätte sich gegenüber dieser speziellen Gesellschaft unkorrekt verhalten. Für die Kaskoversicherung gilt das nicht. Ablehnungen sind aber sehr selten. Selbst insolvente Personen können in der Regel eine Kaskoversicherung abschließen.
Der Wechsel ist zum Ende der Vertragslaufzeit, nach einer Schadensregulierung und bei einer rein wirtschaftlich begründeten Beitragserhöhung möglich. Letzteres gilt nicht, wenn Sie als Fahrer den Wohnort wechseln und daher Ihre Regionalklasse die Police verteuert, ebenso nicht, wenn die Gesellschaft gesetzlich angeordnete Steuer- oder Gebührenerhöhungen auf die Policen umlegen muss.
Das ABS (Antiblockiersystem) erhöht die Sicherheit des Motorrads und führt daher zu einem Beitragsnachlass.
Die Regionalklasse bestimmt maßgeblich mit den Tarif einer Kfz-Versicherung. Sie richtet sich nach dem Zulassungsort des Kraftfahrzeugs. In Regionen mit hoher Schadenhäufigkeit steigen die Kosten für die Versicherer, was zu einer ungünstigeren Regionalklasse führt.
Der Versicherer verzichtet darauf, wegen grober Fahrlässigkeit des Fahrers einen Schaden nicht zu regulieren. Damit werden so gut wie alle Schäden reguliert, es sei denn, der Fahrer hätte sich extrem gesetzeswidrig und vorsätzlich verhalten, wäre also beispielsweise betrunken gefahren oder hätte einen Schaden mutwillig angerichtet.
Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie während der Saison (in der Regel den Wintermonaten) der Abmeldung des Motorrads die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge.
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie als Fahrer oder Halter bei Dritten verursachen. Die Kaskoversicherung deckt Wetter- und Wildschäden, Explosion, Brand, Diebstahl und Raub, Glasbruch und – als Vollkasko – auch Vandalismus und Eigenschäden an Ihrem Motorrad ab.
Sie melden die gewünschte Zulassung der Versicherung Ihrer Wahl. Diese übermittelt Ihnen einen Bestätigungscode (die elektronische Versicherungsbestätigung eVB) per Mail, SMS oder telefonisch, der Sie vorläufig versichert. Die endgültige Bestätigung kommt später mit der Post. Mit diesem Code gehen Sie zur Zulassungsstelle, beantragen dort die Zulassung, erhalten ein Nummernschild und können am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsstelle und der Versicherer setzen sich miteinander in Verbindung.
Die gibt es in der Tat für die Nutzer eines Saisonkennzeichens. Sie können sich mit einer sogenannten Garagenversicherung gegen einen Diebstahl des abgemeldeten Bikes im Winter versichern. Des Weiteren können Sie einen Rabattretter im Rahmen ihrer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wählen, auch gibt es Zusatzversicherungen für die Selbstkosten nach Kulanzanträgen. Deren Nutzen ist aber umstritten, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis selten aufgeht.
Ein Schutzbrief sichert beispielsweise das Abschleppen nach einem Unfall ab, die Pannenhilfe, die Bergung nach Unfall, den Transport des Fahrers und Beifahrers (gilt für Motorrad) zum Zielort und nach einer Reparatur in die entsprechende Werkstatt, nötigenfalls auch die Heimreise. Die Leistungen von Schutzbriefen unterscheiden sich, einige dieser Leistungen wie die Pannenhilfe bieten auch der ADAC und der AvD sowie weitere Klubs für Kraftfahrer. Bei Fahrten ins Ausland kann sich ein Schutzbrief durchaus lohnen.