Bedienung des Gehalts- und Steuerrechners
Sie können mit dem Steuerrechner Ihr monatliches oder jährliches Brutto- oder Nettogehalt und dazu die jeweilige Steuerlast berechnen.
Die Auswahl des Zeitraums nehmen Sie links im weißen Feld vor, die Auswahl des Steuerjahres (2024, 2023, 2022) rechts im dunkelgrau unterlegten Feld. Rechts wählen Sie auch, ob Sie aus den Brutto- oder den Nettolohn berechnen wollen. Tragen Sie nun links den monatlichen oder jährlichen Brutto- oder Nettolohn ein.
Bei den Besteuerungsmerkmalen sind die Steuerklasse, das Bundesland für die Höhe der Kirchensteuer und die Kinder für den Kinderfreibetrag wichtig. Die anderen Angaben sind selbsterklärend.
Nach den Eingaben sehen Sie sofort rechts im dunkelgrau unterlegten Feld die Ergebnisse, mithin auch die zu zahlenden Steuern und sogar die Arbeitgeberbelastung für die Sozialversicherung. Das ist für Arbeitgeber interessant, die mithilfe des Steuerrechners ermitteln möchten, welche Abgaben auf sie selbst zukommen.
Welche Steuerklasse ist zu wählen?
- Steuerklasse I: geschieden, ledig oder verwitwet ohne Kinder
- Steuerklasse II: alleinerziehend geschieden, ledig oder verwitwet mit Kindern
- Steuerklasse III: verheiratet und Alleinverdiener oder Doppelverdiener, dessen (deren) Partner/in die Steuerklasse V gewählt hat – betrifft Paare mit einem Viel- und einem Geringverdiener
- Steuerklasse IV: verheiratete Doppelverdiener mit etwa gleichem Einkommen beider Partner
- Steuerklasse IV mit Faktor: wie IV, aber der Splittingvorteil wird schon unterjährig berücksichtigt
- Steuerklasse V: verheiratet, Partner/in hat Steuerklasse III gewählt
- Steuerklasse VI: ist bei einem Nebenverdienst oder zusätzlichen Dienstverhältnis zu wählen
Vorteile des Steuerrechners
Sie erhalten mit dem Brutto-/Nettolohn- und Steuerrechner einen effektiven Rechner, mit dem Sie verschiedene wichtige Berechnungen durchführen können.
Sollte Ihnen ein Arbeitgeber ein bestimmtes Bruttogehalt anbieten, können Sie ermitteln, was davon netto übrigbleibt. Aus einem gewünschten Nettoeinkommen können Sie das dafür erforderliche Bruttoeinkommen errechnen. Des Weiteren kennen Sie nach der Berechnung Ihre Sozialabgaben und Ihre Steuern.
Sie können auf diese Weise überprüfen, ob sich etwa der Wechsel der Krankenkasse oder Steuerklasse lohnen würde. Die Ergebnisse des Rechners veranschaulichen gleichzeitig optimal den Einfluss von verschiedenen steuerlichen Abzügen. Folgende Vorteile hat unser Gehalts- und Steuerrechner in der Übersicht:
- Wir stellen Ihnen den Steuerrechner kostenlos zur Verfügung.
- Durch die Sofort-Berechnung halten Sie innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis.
- Die einfache Handhabung des Steuerrechners macht die Bedienung schnell und intuitiv.
- Das moderne und klare Design ist sehr übersichtlich.
- Der Steuerrechner kann auch auf mobilen Endgeräten genutzt werden.
- Unter Umständen können Sie durch diese Berechnung Steuern sparen.
Der Einfluss verschiedener Faktoren auf die steuerliche Belastung und die Sozialabgaben
Zunächst einmal ist die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettolohn wichtig. Den Bruttolohn bringt der Arbeitgeber insgesamt auf. Davon führt er automatisch die Lohnsteuer ans Finanzamt ab, die eine sogenannte Quellensteuer ist und daher an der Quelle ihrer Entstehung – beim Arbeitgeber – erhoben wird.
Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer gewählten Steuerklasse. Diese können Sie einmal jährlich wechseln, den Wechsel müssen Sie beim Finanzamt beantragen (§ 39 Absätze 5, 6, 7 EStG). Im Falle des Todes Ihres Ehegatten/ Lebenspartners oder von Erwerbslosigkeit können Sie die Steuerklasse nochmals ändern, auch wenn Sie im laufenden Jahr schon eine Änderung vorgenommen hatten. Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und nimmt dann den Wechsel in eine für Sie günstigere Steuerklasse vor.
Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich unter anderem, wenn sich der Familienstand ändert, Kinder geboren werden oder ein Partner plötzlich viel mehr oder viel weniger verdient. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst übrigens nicht nur die gegenwärtige Steuerlast, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Unterhalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
In einem Urteil vom 25.06.2009 (Az.: B 10 EG 4/08 R) hat das Bundessozialgericht den Wechsel der Lohnsteuerklasse als „zulässige Gestaltungsmöglichkeit“ nicht nur für ein höheres Nettoeinkommen, sondern beispielsweise auch für ein höheres Elterngeld bezeichnet. Das stand zuvor immer wieder in der Diskussion. Man unterstellte etwa Müttern, die Steuerklasse so zu wählen, dass sich dadurch das Mutterschaftsgeld erhöht, was vor dem Urteil des BSG als Missbrauch galt.
Die Steuerklasse ist nur einer der Faktoren, welche den Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn beeinflussen. Auch die Höhe von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, das Lebensalter, das Kindergeld und die Kirchensteuer spielen eine Rolle, die wir nachfolgend erläutern wollen.
Sozialabgaben
Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung liegt seit 2018 bei 18,6 % vom Bruttolohn (in der Knappschaft 24,7 %), den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und -nehmer hälftig (in der Knappschaft 15,4 % für Arbeitgeber).
Das Lebensalter kann insofern bedeutsam sein, als es nach § 24a EStG einen Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige nach dem vollendeten 64. Lebensjahr gibt. Dieser Altersentlastungsbetrag ist hoch, er kann 40 % des Lohns oder anderer Einkünfte betragen, die dann nicht versteuert werden.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit 2018 14,6 %, die sich wiederum Arbeitgeber und -nehmer hälftig teilen. Jedoch zahlen Arbeitnehmer durchschnittlich 8,3 % durch die Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen. Die genannten Beiträge können sich wieder ändern, alle genannten Zahlen stammen aus der Evaluation im Juli 2018.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt ein bestimmtes Einkommen steuerfrei. Er liegt im Jahr 2018 bei 7.428 Euro pro Kind oder 2.394 € pro Elternteil. Es erfolgt eine Verrechnung mit dem gezahlten Kindergeld, wobei das Finanzamt eine Günstigerprüfung vornimmt und damit die für den Steuerpflichtigen günstigste Variante berücksichtigt wird. Bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag wird der Kinderfreibetrag angerechnet.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer zahlen nur konfessionell gebundene Steuerpflichtige, unter diesen wiederum nur Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften (Muslime beispielsweise nicht). Das hat damit etwas zu tun, dass nur anerkannte Religionsgemeinschaften den Staat mit dem Einzug dieser Steuer beauftragen, jedoch auch darauf verzichten können. Der Staat behält einen unterschiedlich hohen Betrag ein.
Die Kirchensteuer für Christen beträgt in allen Bundesländern 9 %, in Baden-Württemberg und Bayern 8 %. Sie betrifft Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche, die verschiedenen Glaubensgemeinschaften wie der Römisch-Katholischen Kirche, dem katholischen Bistum der Alt-Katholiken, der EKD, den freireligiösen Gemeinden und der Unitarischen Religionsgemeinschaft Freie Protestanten angehören. Jüdische Gemeinden legen einen eigenen Hebesatz fest.
Fazit zum Gehalts- und Steuerrechner
Je nach Richtigkeit der Eingaben liefert der Steuerrechner sehr genaue Ergebnisse. Allerdings kann es in der Praxis Abweichungen von der tatsächlichen Belastung, beispielsweise bei der Krankenkasse geben. Das hängt damit zusammen, dass sich der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ändert und bei verschiedenen Kassen unterschiedlich hoch ausfällt, weshalb ihn der Rechner nicht exakt berücksichtigen kann.